Sie suchen einen qualifizierten freien Bausachverständigen für eine kurzfristige gutachterliche Stellungnahme? Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen und wollen den Wert wissen? Sie wollen Schäden an Ihrer aktuellen oder künftigen Immobilie durch einen Spezialisten begutachten lassen? Dann sind Sie bei uns richtig.
Ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen: Wir prüfen für Sie, ob der angesetzte Preis dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht.
Unsere Sachverständigen prüfen auch notwendige Sanierungsmaßnahmen. So kennen Sie die tatsächlichen Investitionskosten und die langfristigen Zahlungsverpflichtungen.
Wir bieten Stellungnahmen zur Ermittlung von Verkehrswerten, im Fall von Erbschaft und Scheidung oder auch zur Überprüfung von Steuerbescheiden.
Sie haben bereits ein Gutachten vorliegen und möchten eine zweite Meinung? Wir überprüfen auch Immobiliengutachten auf deren Stichhaltigkeit.
In der Regel können wir Ihnen Termine innerhalb von wenigen Tagen anbieten und Ihnen eine erste verlässliche Werteinschätzung geben.
Profitieren Sie von der Erfahrung eines anerkannten und unabhängigen Gutachters - zertifiziert vom TÜV Rheinland.
Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung bieten wir Ihnen einen unkomplizierten und professionellen Ablauf.
Mündliche Werteinschätzung für Hamburg & Umgebung zum Festpreis.
Je nach Wert des Objektes und Entfernung bieten wir Ihnen einen Vor-Ort-Termin mit mündlicher Einschätzung ab 390 Euro (Kleinobjekte im Stadtgebiet Hamburg bereits ab 290 Euro). Diese kostengünstige Form einer Wertermittlung ist für Kaufinteressenten und auch für Immobilienverkäufer meist völlig ausreichend.
Die schriftliche Stellungnahme zur Verkehrswertermittlung.
Unser Kurzgutachten ist eine schriftliche Stellungnahme zu unserer Immobilienbewertung in Kurzform. Diese Wertgutachten sind für Käufer und Verkäufer von Immobilien interessant, die gerne einen schriftlichen Nachweis für Dritte wünschen.
Eine Immobilienbewertung zur Vorlage bei der Bank.
Diese speziellen Wertermittlungen werden nach Beleihungswertrichtlinien erstellt und normalerweise von der Bank direkt beauftragt. Liegt bereits eine aktuelle Immobilienbewertung von einem Sachverständigen vor, reicht das einigen Banken häufig aus.
Immobilienbewertungen für das Finanzamt.
Die Steuerbehörden erstellen spezielle Wertermittlungen nach steuerlichen Richtlinien. Unsere Gutachter können diese Immobilienbewertungen für betroffene Immobilienbesitzer überprüfen und gegebenenfalls ein Gegengutachten erstellen.
Eine umfangreiche Immobilienbewertung.
Eine Verkehrswertermittlung nach §194BauGB wird in der Regel von einem Gericht beauftragt, vorallem in Fällen wie Scheidungen oder bei strittigen Erbschaftsfragen. Wie alle gutachterlichen Stellungnahmen werden auch diese sehr umfangreichen Gutachten nach einem Sachwertverfahren, einem Vergleichswertverfahren und einem Ertragswertverfahren erstellt und unterscheiden sich lediglich durch bestimmte Richtlinien und Korrekturfaktoren.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf: Tel. 0157 92497274
Oder schreiben Sie uns einfach, wir rufen gerne zurück.
Mit dem Sachverständigenbüro Brandt sind wir absolut zufrieden: Sehr flexibel, kompetent, freundlich, seriös, fair, verlässlich und unkompliziert. Marianne Führmann auf Facebook
Wir haben uns zu bedanken, für die extrem professionelle und zugleich persönliche Beratung. Ein großes Lob an Herrn Brandt und ebenso für die Leute im Hintergrund. Daniel T.
Wir bedanken uns, für Ihre selbstverständliche, ausdauernde und kompetente Unterstützung bei unserer Immobiliensuche! Wir wissen, dass dies eigentlich nicht selbstverständlich ist – 1.000 gracias! Familie Koch